Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 1. Juni 1988 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 19 Tullner Straße im Bereich der Marktgemeinde Sieghartskirchen

Zusammenfassung


296. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 19 Tullner Straße im Bereich der Marktgemeinde Sieghartskirchen

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 1. Juni 1988 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 19 Tullner Straße im Bereich der Marktgemeinde Sieghartskirchen

Auf Grund des § 4 Abs. 2...

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