Verordnung des Bundesministeriums für Bauten und Technik vom 19. März 1968, mit der ein Teil der Turracher Straße im Bereich der Gemeinde Predlitz auf das neu geschaffene Straßenteilstück umgelegt und das bisherige Straßenteilstück als Bundesstraße aufgelassen wird

Zusammenfassung


118. Verordnung: Umlegung eines Teiles der Turracher Straße im Bereich der Gemeinde Predlitz auf das neu geschaffene Straßenteilstück und Auflassung des bisherigen Straßenteilstückes als Bundesstraße

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Bauten und Technik vom 19. März 1968, mit der ein Teil der Turracher Straße im Bereich der Gemeinde Predlitz auf das neu geschaffene Straßenteilstück umgelegt und das bisherige Straßenteilstück als Bundesstraße aufgelassen wird

Auf Grund des § ...

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