Zusammenfassung
241. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Umsatzbesteuerung des Waren- und Dienstleistungsverkehrs zwischen den österreichischen Gemeinden Mittelberg und Jungholz und der Bundesrepublik Deutschland
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Auszug
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Umsatzbesteuerung des Waren- und Dienstleistungsverkehrs zwischen den österreichischen Gemeinden Mittelberg und Jungholz und der Bundesrepublik Deutschland
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt:Die Republik Österreich und die Bundesrepublik Deutschland haben in der Erwägung, daß die österreichischen Gemeinden Mittelberg und Jungholz durch die Staatsverträge vom 2. Dezember 1890 und vom 3. Mai 1868 dem deutschen Zollgebiet angeschlossen worden sind,in der Erwägung, daß dieser Zustand bei der Umsatzbesteuerung zu Doppelbelastungen und Nichtbesteuerungen führen würde,und im Wunsche, dies zu vermeiden und für die Umsatzbesteuerung eine kontrollierbare Regelung zu treffen,folgendes vereinbart:Artikel 1Im Sin...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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