Verordnung des Bundesministers für Finanzen für eine Umsatzsteuerentlastung bei Hilfsgüterlieferungen ins Ausland

Zusammenfassung


787. Verordnung: Umsatzsteuerentlastung bei Hilfsgüterlieferungen ins Ausland

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Finanzen für eine Umsatzsteuerentlastung bei Hilfsgüterlieferungen ins Ausland

Auf Grund des § 48 der Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 449/1992, wir...

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