Zusammenfassung
132. Bundesgesetz: Ergänzung des Anmeldegesetzes.
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Auszug
Bundesgesetz vom 3. Juni 1964, womit das Bundesgesetz vom 14. Dezember 1961 über die Anmeldung von Sachschäden, die durch Umsiedlung oder Vertreibung entstanden sind (Anmeldegesetz), BGBl. Nr. 12/ 1962, ergänzt wird.
Der Nationalrat hat beschlossen:
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