Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 28. Jänner 1955 über den Umtausch und die Ergänzung der Berechtigungsurkunden für die nichtlinienmäßige gewerbsmäßige Beförderung von Personen zu Lande.

Zusammenfassung


54. Verordnung: Umtausch und Ergänzung der Berechtigungsurkunden für die nichtlinienmäßige gewerbsmäßige Beförderung von Personen zu Lande.

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 28. Jänner 1955 über den Umtausch und die Ergänzung der Berechtigungsurkunden für die nichtlinienmäßige gewerbsmäßige Beförderung von Personen zu Lande.

Auf Grund der §§ 19 und 24 des Gelegenheitsverkehrs-

Gesetzes, BGBl. Nr. 85/1952, wird verordnet:

Umtausch von Berechtigungsurkunden.

§ 1. (1) Inhaber von Berechtigungen, die eine nichtlinienmäßige gewerbsmäßige Beförderung von Personen zu Lande gemäß § 1 des Gelegenheitsverkehrs-

Gesetzes zum Gegenstand haben,

haben bis zum 31. Dezember 1955 bei d...

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