Zusammenfassung
290. Verordnung: Handelsklassen für Schweineschlachtkörper
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Auszug
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über Handelsklassen für Schweineschlachtkörper
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Auf Grund der § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 3, § 4 Abs. 1, 2 lit. a und 4, § 5, § 9 Abs. 3 und 6, § 25a und § 26  Abs. 3 des Qualitätsklassengesetzes, BGBl. Nr. 161/1967, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz  BGBl. I Nr. 109/2001, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen und dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit verordnet:  Anwendungsbereich  § 1. (1...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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