Zusammenfassung
131. Verordnung: Arbeitsmedizinische Ausbildung von Ärzten
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Auszug
Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und Umweltschutz vom 9. März 1984 über die arbeitsmedizinische Ausbildung von Ärzten
Auf Grund des § 2 1 des Ärztegesetzes, BGBl.
Nr. 92/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 660/1983, wird verordnet:§ 1. (1) Ausbildungslehrgänge gemäß § 2 1 desÄrztegesetzes für Ärzte,...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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