Zusammenfassung
397. Verordnung: Ausbildung von Aufsichtsorganen
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Auszug
Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und Umweltschutz vom 12. Juli 1983 über die Ausbildung von Aufsichtsorganen
Auf Grund des § 35 Abs. 6 des Lebensmittelgesetzes 1975, BGBl. Nr. 86, wird verordnet:
Ausbildung§ 1. (1) Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung für Aufsichtsorgane zur Überwachung des Verkehrs mit den durch das LMG 1975 erfaßten Waren ist die Teil...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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