Zusammenfassung
284. Bundesgesetz: Novelle zum Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz
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Auszug
Bundesgesetz vom 21. Juni 1968, mit dem das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz abgeändert wird (Novelle zum Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel I Das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz,BGBl. Nr. 200/1967, wird abgeändert wie folgt:1. § 2 Abs. 1 Z. 5 hat zu lauten:„5. die in § 1 Abs. 1 Z. 8, 9, 10 lit. a, 11 und 12 genannten Personen, sofern sie nach anderer gesetzlicher Bestimmung in der Krankenversicherung pflichtversichert sind, und die in § 1Abs. 1 Z. 10 lit. b genannten Personen."2. § 4 hat zu lauten:„Einbeziehung im Verordnungsweg§ 4. Die Dienstnehmer einer gesetzlichen berufli...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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