Notenwechsel zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und den Vereinten Nationen über die Anwendbarkeit der Bestimmungen gewisser Zusatzabkommen zum bestehenden UNIDO-Amtssitzabkommen hinsichtlich der Vereinten Nationen für eine Interimsperiode bis zu deren Ersetzung durch endgültige Abkommen

Zusammenfassung


421. Notenwechsel zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und den Vereinten Nationen über die Anwendbarkeit der Bestimmungen gewisser Zusatzabkommen zum bestehenden UNIDO-Amtssitzabkommen hinsichtlich der Vereinten Nationen für eine Interimsperiode bis zu deren Ersetzung durch endgültige Abkommen

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Auszug


Notenwechsel zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und den Vereinten Nationen über die Anwendbarkeit der Bestimmungen gewisser Zusatzabkommen zum bestehenden UNIDO-Amtssitzabkommen hinsichtlich der Vereinten Nationen für eine Interimsperiode bis zu deren Ersetzung durch endgültige Abkommen

VEREINTE NATIONEN Wien, am 20. Dezember 1985

Exzellenz!

Unter Bezugnahme auf den Notenwechsel zwischen der Republik Österreich und den Vereinten Nationen über die Anwendbarkeit der Bestimmungen des best...

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