Notenwechsel zwischen der Republik Österreich und der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung über die Anwendbarkeit der Bestimmungen des bestehenden UNIDO-Amtssitzabkommens und verwandter Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinten Nationen hinsichtlich der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung für eine Interimsperiode bis zu deren Ersetzung durch endgültige Abkommen

Bundesgesetzblatt, 05 August 1986 (Nr. 419/1986)

Sonstiges (insbesondere Staatsverträge)

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


419. Notenwechsel zwischen der Republik Österreich und der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung über die Anwendbarkeit der Bestimmungen des bestehenden UNIDO-Amtssitzabkommens und verwandter Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinten Nationen hinsichtlich der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung für eine Interimsperiode bis zu deren Ersetzung durch endgültige Abkommen

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Notenwechsel zwischen der Republik Österreich und der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung über die Anwendbarkeit der Bestimmungen des bestehenden UNIDO-Amtssitzabkommens und verwandter Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinten Nationen hinsichtlich der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung für eine Interimsperiode bis zu deren Ersetzung durch endgültige Abkommen

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

ORGANISATION DER VEREINTEN NATIONEN FÜR INDUSTRIELLE ENTWICKLUNG 20. Dezember 1985

Exzellenz!

Ich beehre mich, auf das Inkrafttreten der Satzung der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung (UNIDO) am 21. Juni 1985 Bezug zu nehmen, das zur Umwandlung der UNIDO, die...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes