Zusammenfassung
418. Notenwechsel zwischen der Republik Österreich und den Vereinten Nationen über die Anwendbarkeit der Bestimmungen des bestehenden UNIDO-Amtssitzabkommens und verwandter Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinten Nationen hinsichtlich der Vereinten Nationen für eine Interimsperiode bis zu deren Ersetzung durch endgültige Abkommen
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Auszug
Notenwechsel zwischen der Republik Österreich und den Vereinten Nationen über die Anwendbarkeit der Bestimmungen des bestehenden UNIDO-Amtssitzabkommens und verwandter Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinten Nationen hinsichtlich der Vereinten Nationen für eine Interimsperiode bis zu deren Ersetzung durch endgültige Abkommen
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.VEREINTE NATIONEN Wien, am 20. Dezember 1985Exzellenz!Ich beehre mich, auf das Inkrafttreten der Satzung der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung (UNIDO) am 21. Juni 1985 Bezug zu nehmen, das zur Umwandlung der UNIDO, die durch die Resolutionen der Generalversammlung 2089 (XX) vom 20. Dezember 1965und 2152 (XXI) vom 17. Nove...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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