Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 10. September 1948, betreffend den Beitritt der Südafrikanischen Union zum Pariser Unionsvertrag zum Schutze des gewerblichen Eigentums sowie der Niederlande zu demselben Abkommen und zum Madrider Abkommen, betreffend die internationale Registrierung von Fabriks- oder Handelsmarken, in der Londoner Fassung 1934.

Zusammenfassung


207. Kundmachung: Beitritt der Südafrikanischen Union zum Pariser Unionsvertrag zum Schutz des gewerblichen Eigentums sowie der Niederlande zu demselben Abkommen und zum Madrider Abkommen betreffend die internationale Registrierung von Fabriks- oder Handelsmarken, in der Londoner Fassung 1934.

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 10. September 1948, betreffend den Beitritt der Südafrikanischen Union zum Pariser Unionsvertrag zum Schutze des gewerblichen Eigentums sowie der Niederlande zu demselben Abkommen und zum Madrider Abkommen, betreffend die internationale Registrierung von Fabriks- oder Handelsmarken, in der Londoner Fassung 1934.

Nach einer Mitteilung der Schweizer Regierung vom 1. November 1947 ist die SÃ...

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