Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen vom 17. Jänner 1964, mit der die Verordnung, betreffend die unmittelbare Auszahlung von Kinderbeihilfen, aufgehoben wird.

Zusammenfassung


11. Verordnung: Aufhebung der Verordnung, betreffend die unmittelbare Auszahlung von Kinderbeihilfen.

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen vom 17. Jänner 1964, mit der die Verordnung, betreffend die unmittelbare Auszahlung von Kinderbeihilfen, aufgehoben wird.

Auf Grund des...

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