Zusammenfassung
116. Vertrag zwischen der Österreichischen Regierung und der UNRRA.
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Auszug
Vertrag zwischen der Österreichischen Regierung und der UNRRA zur Unterstützung der Bevölkerung Österreichs durch Hilfs- und Wiederaufbau-Lieferungen sowie durch Dienstleistungen.
Der Vertrag zwischen der Österreichischen Regierung und der UNRRA, zu dessen Abschluß der Bundespräsident die Bundesregierung bevollmächtigt hat und der also lautet:
(Übersetzung)Vertrag zwischen der Österreichischen Regierung und der UNRRA.Angesichts der Tatsache, daß die Vereinten Nationen und Assoziierten Nationen in dem in Washington D. C. unterzeichneten Übereinkommen vom 9. November 1943 die „United Nations Relief and Rehabilitation Administration"(zu deutsch: „Hilfs- und Wiederaufbau-Verwaltung der Vereinten Nationen" — im weiteren Text als „Verwaltung" bezeichnet)errichtet haben; und angesichts der Tatsache, daß durch Beschluß 74des Rates der „Verwaltung", dessen Text beiliegt,die „Verwaltung" ermächtigt ist, Österreich für Zwecke der Hilfe und des Wiederaufbaues als befreites Land zu behandeln; und angesichts der Tatsache, daß die Österreichische Regierung die UNRRA ersucht hat, zur Unterstützung der Bevölkerung Österreichs Hilfs- und Wiederauflbau-Lieferungen und Dienste zur Verfügung zu stellen; und angesichts der Tatsache, daß gemäß Beschluß14 des Rates der UNRRA der Generaldirektor entschieden hat, daß Österreich zur Zeit nicht in der Lage ist, für die Hilfe und den Wiederaufbau von Österreich mit entsprechenden fremden Devisen zu zahlen; und angesichts der Tatsache, daß die „Verwaltung"in Österreich nur in dem Ausmaßtätig werden kann, dem der Alliierte Rat zustimmt,und hiebei jener Kontrolle untersteht,die der Alliierte Rat für nötig findet;hat nach der erforderlichen Ermächtigung durch den Alliierten Rat die Österreichische Regierung,viertreten durch Herrn Dr. Karl Gruber, Minister für die Auswärtigen Angelegenheiten,und die Hilfs- und Wiederaufbau-Ver...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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