VEREINBARUNG ZWISCHEN DEM VERKEHRSMINISTER DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND UND DEM BUNDESMINISTER FÜR ÖFFENTLICHE WIRTSCHAFT UND VERKEHR DER REPUBLIK ÖSTERREICH NACH RN. 10602 DES ADR ÜBER DIE BEFÖRDERUNG VON STAUBFÖRMIGEN ODER KÖRNIGEN STOFFEN IN TANKS MIT UNTENENTLEERUNG UND NUR EINEM AUSLAUFSTUTZEN MIT ABSPERREINRICHTUNG

Bundesgesetzblatt, 28 April 1992 (Nr. 223/1992)

Sonstiges (insbesondere Staatsverträge)

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


223. Vereinbarung zwischen dem Verkehrsminister der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 10602 des ADR über die Beförderung von staubförmigen oder körnigen Stoffen in Tanks mit Untenentleerung und nur einem Auslaufstutzen mit Absperreinrichtung

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Auszug


VEREINBARUNG ZWISCHEN DEM VERKEHRSMINISTER DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND UND DEM BUNDESMINISTER FÜR ÖFFENTLICHE WIRTSCHAFT UND VERKEHR DER REPUBLIK ÖSTERREICH NACH RN. 10602 DES ADR ÜBER DIE BEFÖRDERUNG VON STAUBFÖRMIGEN ODER KÖRNIGEN STOFFEN IN TANKS MIT UNTENENTLEERUNG UND NUR EINEM AUSLAUFSTUTZEN MIT ABSPERREINRICHTUNG

(Übersetzung)

(1)    Abweichend   von   denÂ...

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