Zusammenfassung
59. Bundesgesetz: Unterhaltsschutzgesetz 1960.
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Auszug
Bundesgesetz vom 17. Feber 1960 über den Schutz der gesetzlichen Ansprüche auf Unterhalt, Pflege, Erziehung und Beaufsichtigung (Unterhaltsschutzgesetz 1960).
Der Nationalrat hat beschlossen:
Verletzung der Unterhaltspflicht.§ 1. (1) Wer durch gröbliche Verletzung seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht bewirkt, daß der Unterhalt oder die Erziehung des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne Hilfe von anderer Seite gefährdet wäre,...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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