Bundesgesetz vom 17. Feber 1960 über den Schutz der gesetzlichen Ansprüche auf Unterhalt, Pflege, Erziehung und Beaufsichtigung (Unterhaltsschutzgesetz 1960).

Zusammenfassung


59. Bundesgesetz: Unterhaltsschutzgesetz 1960.

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Auszug


Bundesgesetz vom 17. Feber 1960 über den Schutz der gesetzlichen Ansprüche auf Unterhalt, Pflege, Erziehung und Beaufsichtigung (Unterhaltsschutzgesetz 1960).

Der Nationalrat hat beschlossen:

Verletzung der Unterhaltspflicht.

§ 1. (1) Wer durch gröbliche Verletzung seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht bewirkt, daß der Unterhalt oder die Erziehung des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne Hilfe von anderer Seite gefährdet wäre,...

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