Kundmachung des Bundeskanzlers vom 10. März 1987 betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht

Zusammenfassung


102. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzlers vom 10. März 1987 betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht

Nach Mitteilung der Ni...

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