Verordnung des Bundesministeriums für Landesverteidigung vom 9. Juli 1962 über die Prüfung für Unteroffiziere des lufttechnischen Dienstes.

Zusammenfassung


254. Verordnung: Prüfung für Unteroffiziere des lufttechnischen Dienstes.

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Landesverteidigung vom 9. Juli 1962 über die Prüfung für Unteroffiziere des lufttechnischen Dienstes.

Auf Grund des § 6 Abs. 3 lit. a des Gehaltsüberleitungsgesetzes,

BGBl. Nr. 22/1947 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 93/1959,

wird im Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt verordnet:

§ 1. (1) Die in der Heeres-Dienstzweigeverordnung,

BGBl. Nr. 234/1960, für den Dienstzweig

„Unteroffiziere des lufttechnischen Dienstes"

vorgeschriebene „Prüfung für Unteroffiziere des lufttechnischen Dienstes" ist schriftlich und...

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