Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst, mit der die Lehrpläne für die allgemeinbildenden höheren Schulen geändert werden

Zusammenfassung


146. Verordnung: Änderung der Lehrpläne für die allgemeinbildenden höheren Schulen

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst, mit der die Lehrpläne für die allgemeinbildenden höheren Schulen geändert werden

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 408/1991, insbesondere dessen §§ 6 und 39, sowie des § 7 Abs. 1 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, BGBl. Nr. 244/1965, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 314/1992, wird — hinsichtlich der Einstufung in die Lehrverpflichtungsgruppen im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler und dem Bundesminister für Finanzen — verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne der allgemeinbildenden höheren Schulen, BGBl. Nr. 88/1985, in der Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 591/1986, 63/1989, 36/1990, 477/1990 und 440/1991 sowie der Kundmachungen BGBl. Nr. 76/1990, 105/1990 und 435/1990, wird wie folgt geändert:

1. Dem Art. III wird folgender § 3 angefügt:

„§ 3. Die Änderung der Anlage A/sp dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 146/1993 tritt wie folgt in Kraft:

1. hinsichtlich der 5.  Klasse  mit  1. September 1993

2. hinsichtlich  der 6.  Klasse  mit  1. September 1994

3. hinsichtlich der 7.  Klasse mit  1. Sep...

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