Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst, mit der die Verordnung über den Lehrplan der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik geändert wird

Zusammenfassung


699. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Lehrplan der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst, mit der die Verordnung über den Lehrplan der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik geändert wird

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 512/1993, insbesondere dessen §§ 6 und 96, sowie des § 7 Abs. 1 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, BGBl. Nr. 244/1965, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 518/1993, wird — hinsichtlich der Einstufungen in die Lehrverpflichtungsgruppen im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler — verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über den Lehrplan der Bildungsanstalt für Kindergärtenpädagogik, BGBl. Nr. 514/1992, in der Fassung der Kundmachung BGBl. Nr. 163/1993 wird wie folgt geändert:

1.    Im    § 3    erhält   der   bisherige   Text   die Absatzbezeichnung „(1)" und wird folgender Abs. 2 angefügt:

„(2) Die Anlage dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 699/1993 tritt mit 1. September 1993 in Kraft."

2. In der Anlage (Lehrplan der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik)   Abschnitt I   (Allgemeine Bestimmungen) wird nach Z 3 (Unterrichtsplanung) angefügt:

„4. Schulautonome Lehrplanbestimmungen Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterr...

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