Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst, mit der die Lehrpläne der Berufspädagogischen Akademien geändert werden

Zusammenfassung


505. Verordnung: Änderung der Lehrpläne der Berufspädagogischen Akademien

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst, mit der die Lehrpläne der Berufspädagogischen Akademien geändert werden

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 408/1991, insbesondere dessen §§ 6 und 112, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 4. April 1984, BGBl. Nr. 307, in der Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 363/1987, BGBl. Nr. 708/1990 und BGBl. Nr. 440/1992 über die Lehrpläne der Berufspädagogischen Akademien wird wie folgt geändert:

1.  Artikel III § 1 Abs. 2 lautet:

„(2) Artikel I § 2 in der Fassung der Vero...

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