Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst, mit der die Zeugnisformularverordnung geändert wird

Zusammenfassung


272. Verordnung: Änderung der Zeugnisformularverordnung

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst, mit der die Zeugnisformularverordnung geändert wird

Auf Grund der §§ 22 und 39 des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 472/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 455/1992, wird verordnet:

Die Zeugnisformularverordnung, BGBl. Nr. 415/1989, wird wie folgt geändert:

1.  Im § 2 Abs. 6 letzter Satz entfallen die Worte „und der äußeren Form der Arbeiten".

2.  Die Überschrift des § 3 lautet:

„Jahres- und Semesterzeugnis"

3.  Im § 3 Abs. 1 wird nach Z 1 folgende Z 1 a eingefügt:

„1 a. wenn der Schüler die betreffende Schulstufe gemäß § 22 Abs. 2 lit. h des Schulunterrichtsgesetzes mit gutem Erfolg abgeschlossen hat:

„Er/Sie hat gemäß § 22 Abs. 2 l...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen