Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und Umweltschutz vom 7. September 1976 über die Festlegung der ärztlichen Untersuchungen zur Erlangung der erhöhten Geburtenbeihilfe und den Mutter- Kind-Paß
Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und Umweltschutz vom 7. September 1976 über die Festlegung der ärztlichen Untersuchungen zur Erlangung der erhöhten Geburtenbeihilfe und den Mutter- Kind-Paß
Auf Grund des § 32 Abs. 4 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967, BGBl. Nr. 376, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 290/
1976 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:§ 1. (1) Die zur Erlangung des ersten Teiles der Geburtenbeihilfe gemäß § 32 Abs. 2 zweiter Satz des Familienlastenausgleichsgesetzes...