Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und Umweltschutz vom 7. September 1976 über die Festlegung der ärztlichen Untersuchungen zur Erlangung der erhöhten Geburtenbeihilfe und den Mutter- Kind-Paß

Zusammenfassung


509. Verordnung: Festlegung der ärztlichen Untersuchungen zur Erlangung der erhöhten Geburtenbeihilfe und Mutter-Kind-Paß

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und Umweltschutz vom 7. September 1976 über die Festlegung der ärztlichen Untersuchungen zur Erlangung der erhöhten Geburtenbeihilfe und den Mutter- Kind-Paß

Auf Grund des § 32 Abs. 4 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967, BGBl. Nr. 376, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 290/

1976 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

§ 1. (1) Die zur Erlangung des ersten Teiles der Geburtenbeihilfe gemäß § 32 Abs. 2 zweiter Satz des Familienlastenausgleichsgesetzes...

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