Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend über ein Untersuchungsprogramm zur Bekämpfung der Bovinen Virusdiarrhöe und der Mucosal Disease bei Rindern (BVD-Verordnung 2007)

Bundesgesetzblatt Nr. 178/2007, 30. Juli 2007Verordnung (V) › BMGFJ (Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend)

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Zusammenfassung


Untersuchungsprogramm zur Bekämpfung der Bovinen Virusdiarrhöe und der Mucosal Disease bei Rindern (BVD-Verordnung 2007)

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Auszug


Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend über ein Untersuchungsprogramm zur Bekämpfung der Bovinen Virusdiarrhöe und der Mucosal Disease bei Rindern (BVD-Verordnung 2007)

178. Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend über ein Untersuchungsprogramm zur Bekämpfung der Bovinen Virusdiarrhöe und der Mucosal Disease bei Rindern (BVD-Verordnung 2007) Auf Grund des § 2 Abs. 1 bis 3 und des § 7 Abs. 1 und 3 des Tiergesundheitsgesetzes (TGG), BGBl. I Nr. 133/1999, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 6/2007, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, verordnet:

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt

Allgemeines

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen und Verweisungen

2. Abschnitt

Untersuchung und Probenentnahme

§ 3 Untersuchungsorgane und Probenentnahme im Rahmen der amtlichen Kennzeichnung

§ 4 Untersuchungsstellen und Methoden

§ 5 Meldung und Zulassung von Untersuchungsstellen

§ 6 Labormethoden und Untersuchungsverfahren

3. Abschnitt

Herdenklassifizierung und -überwachung

§ 7 Grunduntersuchungen und weitere periodische Untersuchungen zur Herdenklassifizierung

§ 8 Untersuchung verdächtiger Herden

§ 9 Kontrolluntersuchung zur Herdenüberwachung

4. Abschnitt

BVD-virusfreie und verdächtige Bestände

§ 10 Amtlich anerkannt BVD-virusfreie Bestände

§ 11 Verdächtige Bestände

§ 12 Anzeigepflicht bei Verdacht

§ 13 Behördliche Kontrolle bei Verdacht

5. Abschnitt

Inverkehrbringen von Rindern

§ 14 Inverkehrbringen von Rindern

§ 15 Bescheinigungen

§ 16 Einbringen von Rindern in Bestände und Gebiete

§ 17 Pflichten des Tierbesitzers

6. Abschnitt

Finanzielle Bestimmungen

§ 18 Kosten für Untersuchungen und Probenentnahmen, Ausmerzentschädigung

7. Abschnitt

Sanktionen

§ 19 Sanktionen

8. Abschnitt

Schlussbestimmungen

§ 20 Personenbezogene Bezeichnungen

§ 21 In-Kraft-Treten

Anhang

Labormethoden, Untersuchungsverfahren und Befundinterpretation

1. Abschnitt

Allgemeines

Anwendungsbereich

§ 1. (1) Diese Verordnung dient sowohl der Bekämpfung als auch der Vorbeugung der Bovinen Virusdiarrhöe und der Mucosal Disease (BVD/MD) bei Rindern.

(2) Die Verordnung ist grundsätzlich auf alle Rinderbestände in Österreich anzuwenden. Vom Anwendungsbereich dieser Verordnung ausgenommen sind nur solche Rinderbestände in Österreich, die Rinder ausschließlich zur Schlachtung in Verkehr bringen, sofern in diesen Beständen keine Rinder vorhanden sind, welche zur Nachzucht verwendet werden.

Begriffsbestimmungen und Verweisungen

§ 2. (1) Im Sinne dieser Verordnung bedeuten:1.Bestand: Gesamtheit der Rinder eines Tierhaltungsbetriebes, die eine von der Behörde festgestellte epidemiologische Einheit darstellt; unter den Begriff "Tierhaltungsbetrieb" fällt jedes Gebäude, jede Anlage oder (im Falle eines landwirtschaftlichen Freilandbetriebs) jeder andere Ort, an dem Rinder gemeinsam gehalten, aufgezogen oder behandelt werden.2.amtlich anerkannt BVD-virusfreier Bestand: ein Bestand, in dem nach Abschluss der Grunduntersuchung oder durch eine Kontrolluntersuchung sichergestellt ist, dass sich kein Antigen-positives Rind und keine Antigen...

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