Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales vom 9. April 1990 betreffend die Festsetzung des Zuschlages zum Lohn für den Sachbereich der Urlaubsregelung sowie der Anwartschaft auf die Zuschlagswerte nach dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz

Zusammenfassung


215. Verordnung: Festsetzung des Zuschlages zum Lohn für den Sachbereich der Urlaubsregelung sowie der Anwartschaft auf die Zuschlagswerte nach dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales vom 9. April 1990 betreffend die Festsetzung des Zuschlages zum Lohn für den Sachbereich der Urlaubsregelung sowie der Anwartschaft auf die Zuschlagswerte nach dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz

Auf Grund des § 4 Abs. 2 und des § 21 Abs. 1 und 2...

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