Internationales Abkommen über die Anwendung der Ursprungsbezeichnungen und Benennungen für Käse.

Zusammenfassung


135. Internationales Abkommen über die Anwendung der Ursprungsbezeichnungen und Benennungen für Käse.

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Auszug


Internationales Abkommen über die Anwendung der Ursprungsbezeichnungen und Benennungen für Käse.

Der Bundespräsident der Republik Österreich erklärt das am 1. Juni 1951 in Stresa unterzeichnete Internationale Abkommen über die Anwendung der Ursprungsbezeichnungen und Benennungen für Käse samt Protokoll und Unterzeichnungsprotokoll, welches also lautet:

(Übersetzung)

Die Vertragschließenden Teile sind in der Erkenntnis der Nützlichkeit einer internationalen Regelung und Zusammenarbeit durch loyale Anwendung der Ursprungsbezeichnungen und Benennungen für Käse und in der Erwägung, daß es wichtig ist, diese Ursprungsbezeichnungen und Benennungen festzulegen, indem man sie mit den charakteristischen Merkmalen der Käse, auf die sie sich beziehen,

ausstattet, um dadurch sowohl die Ursprünglichkeit als auch die Anwendung zu schützen und den Käufern das Zurechtfinden zu ermöglichen,

übereingekommen, wie folgt:

Artikel 1.

Die Vertragschließenden Teile verpflichten sich, alle Maßnahmen gemäß ihrer internen Gesetzgebung zu ergreifen, welche die Anwendung der Grundsätze und Verfügungen gewährleisten,

die durch die Artikel 2

bis 9 im folgenden festgelegt sind.

Sie verpflichten sich insbesondere,

in ihrem Gebiet den Gebrauch von Ursprun...

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