Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 17. Dezember 1982, mit der die Verordnung über die Ursprungszeugnispflicht bei der Ein- oder Ausfuhr von Kaffee geändert wird

Zusammenfassung


623. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ursprungszeugnispflicht bei der Ein- oder Ausfuhr von Kaffee

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 17. Dezember 1982, mit der die Verordnung über die Ursprungszeugnispflicht bei der Ein- oder Ausfuhr von Kaffee geändert wird

Auf Grund des § 12 Abs. 1 lit. a des Auß...

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