Zusammenfassung
402. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ursprungszeugnispflicht bei der Ein- oder Ausfuhr von Kaffee
Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 26. Juli 1983, mit der die Verordnung über die Ursprungszeugnispflicht bei der Ein- oder Ausfuhr von Kaffee geändert wird
Auf Grund des § 12 Abs. 1 lit. a des Außenhandelsgesetzes 1968, BGBl. Nr. 314, in der Fassung des Bundesgesetzes BG...
Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
