Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 6. März 1986, mit der die Verordnung über die Ursprungszeugnispflicht bei der Ein- oder Ausfuhr von Kaffee aufgehoben wird

Zusammenfassung


149. Verordnung: Aufhebung der Verordnung über die Ursprungszeugnispflicht bei der Ein- oder Ausfuhr von Kaffee

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 6. März 1986, mit der die Verordnung über die Ursprungszeugnispflicht bei der Ein- oder Ausfuhr von Kaffee aufgehoben wird

Auf Grund des § 12 A...

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