Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 8. August 1977, mit der die Verordnung über die Ursprungszeugnispflicht bei der Ein- oder Ausfuhr von Kakao geändert wird

Zusammenfassung


427. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ursprungszeugnispflicht bei der Ein- oder Ausfuhr von Kakao

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 8. August 1977, mit der die Verordnung über die Ursprungszeugnispflicht bei der Ein- oder Ausfuhr von Kakao geändert wird

Auf Grund des § 12 Abs. 1 lit. c des Außenhandelsgesetzes 1968, BGBl. Nr. 314, in der Fassung der Bundesgesetz...

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