Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 8. April 1980, mit der die Verordnung über die Ursprungszeugnispflicht bei der Ein- oder Ausfuhr von Kakao aufgehoben wird

Zusammenfassung


150. Verordnung: Aufhebung der Verordnung über die Ursprungszeugnispflicht bei der Ein- oder Ausfuhr von Kakao

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 8. April 1980, mit der die Verordnung über die Ursprungszeugnispflicht bei der Ein- oder Ausfuhr von Kakao aufgehoben wird

Auf Grund des § 12 Abs. 1 ...

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