Verordnung des Bundesministeriums für Handel, Gewerbe und Industrie vom 24. Oktober 1968, mit der die Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 9. September 1964 über die Ursprungszeugnispflicht bei der Einfuhr von Kaffee aufgehoben wird

Zusammenfassung


384. Verordnung: Aufhebung der Verordnung über die Ursprungszeugnispflicht bei der Einfuhr von Kaffee

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Handel, Gewerbe und Industrie vom 24. Oktober 1968, mit der die Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 9. September 1964 über die Ursprungszeugnispflicht bei der Einfuhr von Kaffee aufgehoben wird

Auf Grund des § 3 Abs. 3 l...

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