Zusammenfassung
91. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Usbekistan über Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich und im Kampf gegen Kriminalität
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Auszug
ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Usbekistan über Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich und im Kampf gegen Kriminalität
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Usbekistan, nachstehend die Â
„Vertragsparteien“,   im Bestreben, zur Entwicklung der bilateralen Beziehungen beizutragen,  in der Gewissheit, dass die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung internationaler Straftaten für beide  Länder bedeutsam ist,   besorgt über die Gefahr der Verbreitung des illegalen Handels mit Suchtgiften und psychotropen  Substanzen und anderer Formen internationaler Kriminalität, die die Sicherheit oder andere wesentliche  Interessen beider...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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