ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Usbekistan über Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich und im Kampf gegen Kriminalität

Zusammenfassung


91. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Usbekistan über Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich und im Kampf gegen Kriminalität

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Auszug


ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Usbekistan über Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich und im Kampf gegen Kriminalität

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Usbekistan, nachstehend die  

„Vertragsparteien“,   

im Bestreben, zur Entwicklung der bilateralen Beziehungen beizutragen,  

in der Gewissheit, dass die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung internationaler Straftaten für beide  

Länder bedeutsam ist,   

besorgt über die Gefahr der Verbreitung des illegalen Handels mit Suchtgiften und psychotropen  

Substanzen und anderer Formen internationaler Kriminalität, die die Sicherheit oder andere wesentliche  

Interessen beider...

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