Gesetz vom 20. Juni 1945, betreffend Übergangsbestimmungen für die Veranlagung der Einkommensteuer, der Körperschaftssteuer, der Gewerbesteuer und der Umsatzsteuer für die Kalenderjahre 1944 und 1945 (Steuerübergangsgesetz).

Zusammenfassung


38. Gesetz: Übergangsbestimmungen für die Veranlagung der Einkommensteuer, der Körperschaftssteuer, der Gewerbesteuer und der Umsatzsteuer für die Kalenderjahre 1944 und 1945 (Steuerübergangsgesetz).

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Auszug


Gesetz vom 20. Juni 1945, betreffend Übergangsbestimmungen für die Veranlagung der Einkommensteuer, der Körperschaftssteuer, der Gewerbesteuer und der Umsatzsteuer für die Kalenderjahre 1944 und 1945 (Steuerübergangsgesetz).

Die Provisorische Staatsregierung hat beschlossen:

§ 1. Die Einkommensteuer, die Körperschaftssteue...

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