Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 14. April 1977 zur Verbesserung der Wassergüte der Donau und ihrer Zubringer

Zusammenfassung


210. Verordnung: Verbesserung der Wassergüte der Donau und ihrer Zubringer

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 14. April 1977 zur Verbesserung der Wassergüte der Donau und ihrer Zubringer

Auf Grund der §§ 33 und 54 des Wasserrechtsgesetzes 1959, BGBl. Nr. 215, wird verordnet:

§ 1. (1) Bei der Handhabung der §§ 30 bis 33 WRG 1959 in der Fassung BGBl. Nr. 207/

1969 ist das Ziel zu verfolgen, an der Donau und an ihren Zubringern einschließlich der Seitenkanäle alle jene Maßnahmen zu treffen, durch die eine Verbes...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen