Zusammenfassung
210. Verordnung: Verbesserung der Wassergüte der Donau und ihrer Zubringer
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Auszug
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 14. April 1977 zur Verbesserung der Wassergüte der Donau und ihrer Zubringer
Auf Grund der §§ 33 und 54 des Wasserrechtsgesetzes 1959, BGBl. Nr. 215, wird verordnet:
§ 1. (1) Bei der Handhabung der §§ 30 bis 33 WRG 1959 in der Fassung BGBl. Nr. 207/1969 ist das Ziel zu verfolgen, an der Donau und an ihren Zubringern einschließlich der Seitenkanäle alle jene Maßnahmen zu treffen, durch die eine Verbes...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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