Zusammenfassung
26. Bundesgesetz: Personenkraftwagen über die Bereitstellung von Verbraucherinformationen beim Marketing für neue Personenkraftwagen (Verbraucherinformationsgesetz ? Pkw-VIG)
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Auszug
Bundesgesetz über die Bereitstellung von Verbraucherinformationen beim Marketing für neue Personenkraftwagen (Personenkraftwagen-Verbraucherinformationsgesetz ? Pkw-VIG)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Ziel des Gesetzes§ 1. Ziel dieses Bundesgesetzes ist es sicherzustellen, dass die Verbraucher Informationen über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen von neuen Personenkraftwagen, die in Österreich zum Kauf oder Leasing angeboten werden, erhalten und so ihre Entscheidung in voller Sachkenntnis treffen können.Begriffsbestimmung§ 2. Im Sinne dieses Bundesgesetzes bezeichnet der Begriff 1. „Personenkraftwagen“ Kraftfahrzeuge der Klasse M1 im Sinne des Anhangs II der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger, ABl. Nr. L 42 vom 23. Februar 1970 in der Fassung der Richtlinie 98/91/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates ABl. Nr. ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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