Zusammenfassung
430. Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechts- und Amtshilfe in Zoll-, Verbrauchsteuer- und Monopolangelegenheiten
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Auszug
VERTRAG zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechts- und Amtshilfe in Zoll-, Verbrauchsteuer- und Monopolangelegenheiten
Nachdem der am 11. September 1970 in Bonn unterzeichnete Vertrag zwischen der Republik
Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechts- und Amtshilfe in Zoll-, Verbrauchsteuer-und Monopolangelegenheiten, welcher also lautet:DIE REPUBLIK ÖSTERREICH und DIE BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND in dem Wunsch, die gegenseitige Rechts- und Amtshilfe in Zoll-, Verbrauchsteuer- und Monopolangelegenheiten zu regeln, sind wie folgt übereingekommen:Artikel 1Anwendungsbereich(1) Die Vertragstaaten verpflichten sich, auf der Grundlage der Gegenseitigkeit nach den Bestimmungen dieses Vertrages im Bereich der Zollvorschriften un...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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