Zusammenfassung
101. Vereinbarung zwischen dem Königreich der Niederlande und der Republik Österreich gemäß Rn. 10.602 des ADR betreffend die Beförderung von (stabilisiertem) Methylacetylen-Propadien in Tankfahrzeugen und Metallgefäßen mit einem 79 Liter nicht übersteigenden Fassungsraum
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Auszug
VEREINBARUNG ZWISCHEN DEM KÖNIGREICH DER NIEDERLANDE UND DER REPUBLIK ÖSTERREICH
(Übersetzung)
gemäß Rn. 10.602 des ADR Kundgemacht in BGBl. Nr. 522/1973 i. d. F. der Kundmachungen BGBl. Nr. 523/1973, 377/1974, 249/1975, 250/1975, ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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