Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Feststellung der Eignung von Vereinen zur Namhaftmachung von Sachwaltern und Patientenanwälten

Bundesgesetzblatt Nr. 155/2005, 2. Juni 2005Verordnung (V) › BMJ (Bundesministerium für Justiz)

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Feststellung der Eignung von Vereinen zur Namhaftmachung von Sachwaltern und Patientenanwälten

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Auszug


Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Feststellung der Eignung von Vereinen zur Namhaftmachung von Sachwaltern und Patientenanwälten

155. Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Feststellung der Eignung von Vereinen zur Namhaftmachung von Sachwaltern und Patientenanwälten

Auf Grund der §§ 1 und 2 des Vereinssachwalte...

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