Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 18. Dezember 1972 über den vereinfachten Nachweis der Bemessungsgrundlage für die Abgabe von alkoholischen Getränken

Bundesgesetzblatt, 29 Dezember 1972 (Nr. 505/1972)

Verordnung (V)

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Zusammenfassung


505. Verordnung: Vereinfachter Nachweis der Bemessungsgrundlage für die Abgabe von alkoholischen Getränken

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 18. Dezember 1972 über den vereinfachten Nachweis der Bemessungsgrundlage für die Abgabe von alkoholischen Getränken

Auf Grund des § 7 Abs. 4 des Alkoholabgabegesetzes 1973, BGBl. Nr. 446/1972, der einen vereinfachten Nachweis der Bemessungsgrundlage für die Abgabe von alkoholischen Getränken gestattet, wird verordnet:

Ermittlung der Bemessungsgrundlage bei gewerblichen Unternehmen auf Grund des Wareneinsatzes erworbener oder hergestellter alkoholischer Getränke

§ 1. (1) Die Bemessungsgrundlage für die Abgabe von alkoholischen Getränken kann für den Vorauszahlungszeitraum (Veranlagungszeitraum)

auf Grund des Wareneinsatzes für die bewi...

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