Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 2. Mai 1967 über die Ausdehnung des Geltungsbereiches des Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im Internationalen Luftverkehr (Warschauer Abkommen)

Zusammenfassung


168. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im Internationalen Luftverkehr (Warschauer Abkommen)

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 2. Mai 1967 über die Ausdehnung des Geltungsbereiches des Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im Internationalen Luftverkehr (Warschauer Abkommen)

Nach Mitteilung der Polnischen Regierung sind folgende weitere Staaten dem Abkommen...

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