Zusammenfassung
150. Internationales Übereinkommen zur Vereinheitlichung der Methoden der Untersuchung und Bewertung der Weine.
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Auszug
Internationales Übereinkommen zur Vereinheitlichung der Methoden der Untersuchung und Bewertung der Weine.
Der Bundespräsident erklärt das am 13. Oktober 1954 in Paris abgeschlossene Internationale
Übereinkommen zur Vereinheitlichung der Methoden der Untersuchung und Bewertung des Weines,welches also lautet:(Übersetzung)In der Erkenntnis der Notwendigkeit, die Methoden der Untersuchung und Bewertung der Weine zu vereinheitlichen, um die Auslegung der Ergebnisse der Weinuntersuchung im internationalen Handel zu erleichtern,eine genauere Qualitätskontrolle des Weines zu gestatten und einen Beitrag zur Entwicklung der wissenschaftlichen Forschung auf diesem Gebiet zu leisten,sowie in der Erkenntnis der Notwendigkeit, eine ständige internationale Zusammenarbeit zum Studium dieser Methoden einzuführen, um eine periodische Überprüfung derselben zu ermöglichen,sind die vertragschließenden Parteien wie folgtübereingekommen :ARTIKEL 1. — Die vertragschließenden Parteien verpflichten sich, in ihren nationalen Regelungen,die die Kontrolle des für den internationalen Handel bestimmten Weines betreffen, die Definitionen und Analysenmethoden anzuwenden,die im Anhang A des vorliegenden Übereinkommens besonders bezeichnet werden.ARTIKEL 2. — Die durch die Regierungen der Vertragsstaaten ermächtigten Anstalten haben gemäß den besonderen Be...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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