Zusammenfassung
129. Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Arabischen Emiraten über die Förderung und den Schutz von Investitionen samt Protokoll
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Auszug
ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Arabischen Emiraten über die Förderung und den Schutz von Investitionen
Der Nationalrat hat beschlossen:Â Â
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.    DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND DIE VEREINIGTEN ARABISCHEN EMIRATE, im Folgenden„Vertragsparteien“ genannt,  VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen,  IN DER ERKENNTNIS, dass die Förderung und der Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur  Vornahme derartiger Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der  Wirtschaftsbeziehungen leisten können,  SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:  KAPITEL EINS: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN  Artikel 1  Definitionen  Für die Zwecke dieses Abkommens  (1) bezeichnet der Begriff „Investor einer Vertragspartei“  a) eine natürliche Person, die Staatsangehöriger einer Vertragspartei in Übereinstimmung mit ihren  anwendbaren Rechtsvorschriften ist, oder  b) ein Unternehmen, das gemäß den anwendbaren Rechtsvorschriften einer Vertragspartei gegründet wurde oder organisiert ist, oder  c) die Regierung einer Vertragspartei,  die im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei eine Investition tätigt oder getätigt hat.  (2) bezeichnet der Begriff „Investition durch einen Investo...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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