VEREINBARUNG zwischen der für das ADR zuständigen Behörde des Vereinigten Königreichs und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 und 10602 des ADR betreffend die Beförderung von neuen oder gebrauchten und nicht beschädigten Batterien

Zusammenfassung


590. Vereinbarung zwischen der für das ADR zuständigen Behörde des Vereinigten Königreichs und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 und 10602 des ADR betreffend die Beförderung von neuen oder gebrauchten und nicht beschädigten Batterien

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Auszug


VEREINBARUNG zwischen der für das ADR zuständigen Behörde des Vereinigten Königreichs und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 und 10602 des ADR betreffend die Beförderung von neuen oder gebrauchten und nicht beschädigten Batterien

(Übersetzung)

Neue oder gebrauchte und nicht beschädigte Batterien dürf...

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