ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Mexikanischen Staaten über die Förderung und den Schutz von Investitionen

Zusammenfassung


41. Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Mexikanischen Staaten über die Förderung und den Schutz von Investitionen samt Protokoll

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Auszug


ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Mexikanischen Staaten über die Förderung und den Schutz von Investitionen

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.

DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND DIE VEREINIGTEN MEXIKANISCHEN STAATEN, im folgenden „Vertragsparteien“ genannt,

VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen,

IN DER ERKENNTNIS, dass die Förderung und der Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme derartiger Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen leisten können,

IN DER ERWÄGUNG, dass ein bilaterales Abkommen das Ziel verfolgt, in Übereinstimmung mit den Grundsätzen internationaler Gegenseitigkeit die Gleichbehandlung von Investoren beider Vertragsparteien zu gewähren und zuzusichern,

UNTER BERÜCKSICHTIGUNG, dass die Tätigung und Erweiterung von Investitionen auf ihrem Hoheitsgebiet durch Investoren der anderen Vertragspartei den rechtserheblichen Instrumenten der OECD auf dem Gebiet internationaler Investitionen unterliegen,

SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:

KAPITEL EINS: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ARTIKEL 1

Definitionen Für die Zwecke dieses Abkommens

(1) bezeichnet der Begriff „Investor einer Vertragspartei“

a)eine natürliche Person, die in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften die Staatsangehörigkeit einer Vertragspartei besitzt, oder b) ein Unternehmen, das in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften einer Vertragspartei gegründet oder errichtet wurde und im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei eine Investition tätigt oder getätigt hat,

(2) umfasst der Begriff „Investition durch einen Investor einer Vertr...

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