Übereinkommen (Nr. 87) über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes.

Zusammenfassung


228. Übereinkommen (Nr. 87) über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes.

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Auszug


Übereinkommen (Nr. 87) über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes.

Nachdem das auf der 31. Internationalen Arbeitskonferenz in San Francisco angenommene

Übereinkommen (Nr. 87) über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes

— Convention (No. 87) concerning Freedom of Association and Protection of the Right to Organise — Convention (No. 87) concernant la liberté syndicale et la protection du droit syndical —, welches also lautet:

(Übersetzung)

Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation,

die vom Verwaltungsrate des Internationalen Arbeitsamtes nach San Francisco einberufen wurde und am 17. Juni 1948 zu ihrer einunddreißigsten Tagung zusammengetreten ist,

hat beschlossen, verschiedene Anträge, betreffend die Vereinigungsfre...

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