Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität

Bundesgesetzblatt Nr. 84/2005, 6. Juni 2005Sonstiges (insbesondere Staatsverträge) › BMAA (Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten)

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Zusammenfassung


Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität

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Auszug


Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität

84.

Der Nationalrat hat beschlossen:1.Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.2.Dieser Staatsvertrag ist im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen.

Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität

[deutscher Vertragstext (Übersetzung) siehe Anlagen]

[arabischer Vertragstext siehe Anlagen]

[chinesischer Vertragstext siehe Anlagen]

[englischer Vertragstext siehe Anlagen]

[französischer Vertragstext siehe Anlagen]

[russischer Vertragstext siehe Anlagen]

[spanischer Vertragstext siehe Anlagen]

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 23. September 2004 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; das Übereinkommen ist gemäß seinem Art. 38 Abs. 2 für Österreich mit 23. Oktober 2004 in Kraft getreten.

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten das Übereinkommen ratifiziert, genehmigt bzw. sind ihm beigetreten:AfghanistanÄgyptenAlbanienAlgerienAntigua und BarbudaÄquatorialguineaArgentinienArmenienAserbaidschanAustralienBahrainBelarusBelgienBelizeBeninBosnien und HerzegowinaBotsuanaBrasilienBulgarienBurkina FasoChileChinaCook IslandsCosta RicaDänemark (ohne Färöer und Grönland)DschibutiEcuadorEuropäische GemeinschaftEl SalvadorEstlandFinnlandFrankreichGabunGambiaGrenadaGuatemalaGuineaGuyanaHondurasJamaikaKanadaKap VerdeKeniaKirgisistanKolumbie...

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