Kundmachung des Bundeskanzlers vom 9. Jänner 1990 betreffend Änderungen in der Verfahrensordnung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte Kundgemacht in BGBl. Nr. 22/1984

Zusammenfassung


25. Kundmachung: Änderungen in der Verfahrensordnung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzlers vom 9. Jänner 1990 betreffend Änderungen in der Verfahrensordnung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte Kundgemacht in BGBl. Nr. 22/1984

(Übersetzung)

1. Art. 1 Abs. k:

Die Wendung „Art. 49 und 52"

wird an den beiden Stellen, an denen sie vorkommt, durch die Wendung „Art. 49,...

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